24.08.2023, vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG-E)
 
Die staatliche Aufsicht für zahlreiche digitale Dienste – etwa Online-Marktplätze oder Social-Media-Plattformen – soll mittels eines Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG-E) neu geregelt werden. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des DDG-E kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass sich der politische Diskurs aktuell häufig um Befindlichkeiten von Behörden sowie deren Angst vor Bedeutungsverlust dreht. Gemeinsam mit zahlreichen Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft appelliert der vzbv an die politischen Entscheidungsträger, eine Aufsicht aus einer Hand zu schaffen.

Starke Nutzer:innen verdienen eine starke nationale Aufsicht, um für sie ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen. Die neuen Regelungen zur Plattformaufsicht im Digital Services Act (DSA) können aus Sicht der Nutzer:innen eine Errungenschaft sein.
Voraussetzung ist jedoch, dass sie auch in der Praxis ihre Wirkung entfalten. Dies kann nur mit einer wirksamen Plattformaufsicht gelingen. Mit dem DDG-E soll eine solche starke Aufsichtsstruktur geschaffen werden.

In seiner Stellungnahme stellt der vzbv fest, dass es aktuell leider nicht um die effizienteste und beste Aufsicht und Durchsetzung des DSA geht, sondern häufig um Zuständigkeitsfragen. Der vzbv fordert ein Ende des Zuständigkeitsgerangels. Statt die Aufgaben künstlich zu zersplittern sollte eine zentrale Aufsicht geschaffen werden.

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
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